Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Reisende, liebe Gäste.
zu einer optimalen Reise- und Veranstaltungsdurchführung tragen auch klare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen.

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Erbrin- gung von Logisleistungen, insbesondere über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung und Veranstaltungsräumen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hauses Wohlfühlherberge Weitblick und der Wohlfühl GmbH Markneukirchen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstigen Räumen und Flächen mit dem Beherbergungsbetrieb verbundenen Bereichen.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hauses in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind die Wohlfühl GmbH Markneukirchen (nachfolgend Haus) und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Haus zustande. Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Dem Haus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Der Gast hat sämtliche empfangene Vertragsunterlagen auf Richtigkeit zu überprüfen.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Haus verjähren gemäß §651j BGB nach zwei Jahren. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht in Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses beruhen.

 

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Haus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Haus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Haus verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss wer- den die Preise entsprechend angepasst.

3.4 Das Haus kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hauses oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hauses angemessen erhöht.

3.5 War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich das Haus das Recht vor, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sich der vom Haus allgemein für die vertragsgegenständliche Leistung berechnete Preis nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhöht. Das Haus informiert den Gast über diese Preisänderung.

3.6 Rechnungen des Hauses ohne Fälligkeitsdatum sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar. Das Haus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Haus berechtigt, Mahngebühren von 5,00€ bis 15,00€ je Mahnung geltend zu machen. Dem Haus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.7 Das Haus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.8 Für Gruppenbuchungen ab 20 Personen gelten, sofern die Vorauszahlungen und die Zahlungstermine nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, folgende Vorauszahlungen als vereinbart: 20% des Gesamt- preises bis spätestens 60 Tage vor der vereinbarten Leistungserbringung an das Haus zu überweisen insgesamt 50 % des Gesamtpreises spätestens bis 30 Tage vor Anreise. Das Haus ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Vorauszahlungen auch innerhalb einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht rechtzeitig geleistet werden. Im Übrigen gilt §323 BGB.

3.9 Das Haus ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 5% erhoben.

3.10 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Haus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.11 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hauses aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HAUSES

4.1 Ein Rücktritt vom Vertrag vor dem Anreisetag ist durch den Gast jederzeit möglich.

4.2 Das Haus verlangt für Individualgäste keine Stornierungsgebühren bei Direktbuchung (per Telefon oder E-Mail: info@herberge-weit- blick.de). Im Fall der Nichtanreise ohne gültige Stornierung können Ausfallgebühren im Zusammenhang mit anderen Buchungsplattformen anfallen. Es gelten die vertraglichen Vereinbarungen mit der jeweiligen Buchungsplattform.

4.3 Für Gruppen ab 20 Personen gilt folgende besondere Stornierungsregelung: bis 6 Wochen vor Anreise kostenfrei bis 3 Wochen vor An- reise 50% der Reisekosten bis 1 Woche vor Anreise 80% der Reisekosten unter 7 Tage vor Anreise 100% der Reisekosten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Wohlfühl GmbH Markneukirchen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Haus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Haus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die vorhergehenden Regelungen zu den pauschalierten Rücktrittskosten gelten nicht im Falle einer Kündigung wegen höherer Gewalt.

4.4 Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

4.5 Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

5 RÜCKTRITT DES HAUSES

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Haus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Haus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Haus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Haus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Haus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; das Haus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hauses begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ZIMMEREBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Bei Anreise nach 18 Uhr ohne vorherige Ankündigung einer verspäteten Anreise, kann das Haus die vereinbarte Leistung anderweitig vergeben, ohne dass das Haus den Anspruch auf den Preis für die Leistung verliert; ggf. ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aufgrund anderweitiger Vergabe der Leistung können einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Haus begründen.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer, soweit nicht anders vereinbart, dem Haus spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Haus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des Zimmerpreises gemäß Preisliste in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Haus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES HAUSES

7.1 Das Haus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hauses beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Die vertragliche Haftung des Hauses, für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, wird das Haus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar des Beherbergungsbetriebes, die durch ihn, durch Veranstaltungsteilnehmer bzw.-besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte verursacht werden. Das Haus kann vom Gast die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Haus dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8 BESONDERE HINWEISE FÜR VERANSTALTUNGEN

8.1 Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Veranstalter sind gehalten, Teilnehmerlisten bis 48 Stunden vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Haus anderenfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Dasselbe gilt für eine größere als vereinbarte Teilnehmerzahl. Zeitungsanzeigen, öffentliche oder politische Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hauses. Das Haus hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hauses beeinträchtigt werden oder das Haus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen hieraus keine Schadensersatzansprüche zu.

8.2 Raumänderungen bleiben dem Haus vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hauses für den Veranstalter zu- mutbar ist. Soweit das Haus für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Haus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Haus mit- geteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hauses. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Haus berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.

8.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Haus diesen Abweichungen zu, so kann das Haus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, dem Haus trifft ein Verschulden. (Beispiel: Nachtzuschläge)

8.4 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hauses bedarf der Zustimmung durch das Haus. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Beherbergungsbetriebes gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Haus diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen durch das Haus pauschal erfasst und berechnet werden. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hauses berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Haus eine Anschlussgebühr verlangen.

8.5 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Beherbergungsbetrieb. Das Haus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Haus. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Haus berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Haus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen (Dekoration) vorher mit dem Beherbergungsbetrieb abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Haus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Haus für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung be- rechnen. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Stornierungsfristen sind: bis 6 Wochen vor Veranstaltung kostenfrei 4 bis 6 Wochen vor Veranstaltung 25% der gebuchten Leistung 2 bis 4 Wochen vor Veranstaltung 50% der gebuchten Leistung 7 bis 13 Tage vor Veranstaltung 75% der gebuchten Leistung unter 7 Tage vor Veranstaltung 100% der gebuchten Leistung. Bis 10 Tage vor der Veranstaltung müssen die aktuellen Teilnehmerzahlen bekannt gegeben werden, da dieser Stand als Berechnungsgrundlage gilt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Haus vorbehalten.

8.6 Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Haus mitbringen. In diesem Fall wird eine Servicegebühr berechnet.

8.7 Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Haus, falls nicht anders vereinbart, aufgrund Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt. Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschäftigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Haus kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hauses zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Haus geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Haus gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Regelungen der im Beherberungs- betrieb bekannt gemachten Hausordnung zu beachten.

9.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

9.3 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Wohlfühl GmbH Markneukirchen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Wohlfühl GmbH Markneukirchen.

9.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gültig ab 01.09.2022 Änderungen vorbehalten.

Markneukirchen, den 01.09.2022

Wohlfühl GmbH Markneukirchen
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
USt.-IdNr.: DE319258216
Bankverbindung: IBAN: DE71 8705 8000 0101 0294 70 BIC: WELADED1PLX
Geschäftsführer: Sandra Hoyer

 

FORMBLATT ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER PAUSCHALREISE NACH § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Wohlfühl GmbH Markneukirchen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschal- reise.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

  • Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.

  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.

    Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie- eu2015-2302.de.